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Wen betrifft das DSGVO?

20.03.2018 18:25
Veröffentlicht von Gregor Schulze

Die europaweite Datenschutzgrundverordnung findet ab dem 25.Mai 2018 Anwendung. Bisher gab es keine einheitliche Regelung für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies ändert sich nun.

Ab Mai wird es wichtig für Unternehmen, welche einen Standort in Europa haben, ihre Prozesse zur Datenverarbeitung anzupassen. Speziell geht es dabei um die Verarbeitung und den freien Verkehr von personenbezogenen Daten, natürlicher Personen.

Manuelle und Automatische Datenverarbeitung

Als datenverarbeitendes Unternehmen macht es hier keinen Unterschied ob diese Daten automatisch oder manuell Verarbeitet werden. In beiden Fällen wäre ein Verlust  dieser Daten, zum Beispiel durch Diebstahl, möglich. Als Beispiel darf hier eine Patientenakte bei einem Arzt genannt werden. Sollte diese offen im Behandlungszimmer liegen, wäre es möglich mehr über eine Person heraus zu finden. Das gleiche gilt an Schulen oder in Personalabteilungen. Keine Person fände es angenehm, wenn Unbefugte über Leistungsbeurteilungen Einblick hätten.

Was regelt das DSGVO

Das DSGVO regelt, wie ein Unternehmen am Mai 2018 seine Daten zu kategorisieren und bearbeiten hat. Außerdem ist es in bestimmten Bedingungen notwendig als Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser muss der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden. Seine Aufgaben sind die Erstellung und Überwachung der notwendigen Prozesse, damit ein Unternehmen kein Bußgeld für Datenschutzverstöße zahlen muss. Denn auch hier beinhaltet das DSGVO einen wichtigen Aspekt. Für Datenschutzverstöße können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des letztjährigen Umsatzes verhängt werden.

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Die Prozesse zum Datenschutz sind so individuell, wie die Prozesse in jedem Unternehmen. Brauchen Sie Unterstützung beim Datenschutz oder IT-Datenschutzsupport für Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns als zertifizierte Datenschützer.

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